Einblick in das Mietwagengewerbe

Was benötigt man alles für ein Mietwagengewerbe?

Wie sich der Fragestellung entnehmen lässt fällt ein Chauffeurservice, z.B, für Hochzeitsfahrten, in den Bereich Mietwagengewerbe. Daher unterliegt das Mietwagengewerbe genau wie Taxis den Auflagen des Personenbeförderungsgesetz und wird behördlich überwacht.

Das Personenbeförderungsgesetz regelt den Zugang zum Markt. Das heißt es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden bevor man überhaupt ein entsprechendes Unternehmen führen darf. Da das Gewerbe durch die Behörden überwacht wird muss man eine Genehmigung von der zuständigen Behörde erhalten.

Dinge die für ein offiziell zugelassenes Mietwagengewerbe benötigt werden.

Zuerst die einfachen Dinge:

  • Personenbeförderungsschein für Taxi oder Mietwagen (Gültigkeit 5 Jahre)
    • Ärztliche Untersuchung
    • Sehtest
    • Psychologische Eignungsprüfung
    • Führungszeugnis
  • Gewerbe
  • Versicherung für einen Mietwagen mit Fahrer – für mich hat sich die Prämie dadurch verdoppelt
  • Mietwageneintragung im Fahrzeugschein (nur mit Gewerbe möglich)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweiß der finanziellen Leistungsfähigkeit (ohne Barmittel wird man keine Genehmigung erhalten)

Die aufwändigeren Dinge:

  • Fachkunde für Taxi- und Mietwagenverkehr  (Nachweis durch IHK-Prüfung)
  • Fahrzeug mit Abnahme nach BOKraft
    • Ausnahmegenehmigungen (Wegstreckenzähler, etc.)
    • Jährlicher TÜV mit Prüfung nach BOKraft

Wenn man all das mit positivem Bescheid vorweisen kann erhält man bei der für den Wohn-/Betriebssitz zuständigen Behörde seine

  • Konzession für die Beantragten Fahrzeuge (Maximale Gültigkeit 5 Jahre)

Erst nach der Erteilung der Konzession ist es überhaupt erlaubt Beförderungsaufträge entgegen zu nehmen.
Alleine die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung hat mich mit einer 7 Tage Schulung beschäftigt. Ebenso ist zu bedenken, dass ein ganzer Teil von den zuvor genannten Unterlagen regelmäßig erneurt werden muss und Geld kostet (Personenbeförderungsschein, Führungszeugnisse, Versicherung, Ausnahmegenehmigungen für BOKraft, TÜV, Konzession…)

Was muss ein Mietwagen und was darf er nicht?

nicht erlaubt

  • Ohne Auftrag Leute am Straßenrand einsammeln.
  • Ohne Auftrag auf Fahrgäste am Straßenrand warten.
  • Auf Taxiplätzen parken/halten – das darf eigentlich außer Taxis niemand
  • Aufträge außerhalb des Wohn-/Betriebssitz entgegen nehmen.
    • Am Betriebssitz entgegen genommene Aufträge dürfen fernmündlich an die Fahrer weitergeleitet werden.
    • Alle Aufträge müssen vor der Ausführung im Auftragsbuch erfasst sein.
  • verschiedene Fahraufträge zusammen fassen

muss

  • Nach Beendigung des Auftrags Rückkehr zum Wohn-/Betriebssitz
  • Jährliche TÜV-Prüfung und vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Bei Fragen zu einzelnen dieser Punkte dürft Ihr euch gerne an uns wenden, sofern möglich helfen wir euch gerne weiter.

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